Prüfung von E-Ladestationen
Warum müssen E-Ladestationen geprüft werden?
Es ist von großer Bedeutung, E-Ladestationen vor ihrer Inbetriebnahme auf unsachgemäße Installation zu überprüfen, da sie potenzielle Gefahren darstellen können. Durch diese Prüfung stellen Sie sicher, dass keine Risiken für die Benutzer während der Nutzung bestehen. Um dies sicherzustellen, gibt es die DGUV Vorschrift 3 für Ladesäulen, die eine Prüfung der Anlage durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vorschreibt und gesetzlich bindend ist.
Die Prüfung der E-Ladestation ist jedoch nur für gewerblich genutzte und öffentlich zugängliche Ladepunkte vorgeschrieben. Wenn Sie beispielsweise eine Ladestation für den Firmenfuhrpark verwenden oder sie auf einem öffentlichen Parkplatz für Ihre Kunden bereitstellen, ist der E-Check gemäß der DIN VDE-Norm obligatorisch. Wenn Sie jedoch eine E-Ladestation in Ihrer privaten Garage für den Eigenbedarf installieren, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung. Dennoch wird eine Überprüfung in diesem Fall empfohlen, um potenzielle Gefahren für Ihre Familie zu vermeiden.
Bei der Nutzung von E-Ladestationen tritt im Laufe der Zeit ein natürlicher Verschleiß auf. Daher können im Laufe der Jahre Defekte auftreten, die beispielsweise zu Kurzschlüssen führen können. Aus diesem Grund ist es nicht nur erforderlich, die Anlage vor der Inbetriebnahme zu prüfen, sondern auch regelmäßige wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin sicher betrieben werden kann.
Wiederkehrende Prüfung von Ladesäulen
Die DGUV Vorschrift 3 legt die allgemeine Verpflichtung zur Prüfung von E-Ladestationen fest. Für den genauen Ablauf der Prüfung verweist diese Vorschrift jedoch auf die Normen DIN VDE 0100-600 für die Erstmessung und DIN VDE 0105-100 für regelmäßige Prüfungen. Diese Normen werden vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik herausgegeben und enthalten detaillierte Vorgaben.
Gemäß DIN VDE 0105-100 beginnt die Prüfung mit einer Sichtprüfung, bei der der Prüfer den geeigneten Aufstellungsort der Anlage feststellt und offensichtliche Mängel identifiziert, wie z.B. Schäden am Gehäuse oder an der Isolierung.
Anschließend werden umfangreiche Messungen an der Anlage durchgeführt. Besondere Bedeutung haben dabei die Messungen des Isolationswiderstands und des Ableitstroms, die für die Sicherheit entscheidend sind. Weitere Messungen werden durchgeführt, um den ordnungsgemäßen Zustand der E-Ladestation zu überprüfen.
Abschließend sieht die DIN VDE-Norm vor, dass ein Prüfprotokoll für die E-Ladestation erstellt wird. In diesem Protokoll werden die durchgeführten Messungen und die jeweiligen Ergebnisse festgehalten. Es wird angegeben, ob die Ladesäule den Sicherheitsvorschriften entspricht oder ob Reparaturen erforderlich sind. Darüber hinaus wird der Termin für die nächste Kontrolle im Prüfprotokoll vermerkt.
Wer darf die Prüfung von E-Ladestationen durchführen?
Die rechtlichen Vorgaben für eine normgerechte Prüfung legen auch genaue Anforderungen an die Qualifikation der Prüfer fest. Es ist erforderlich, dass die Prüfung von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt wird, die über eine Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik oder ein entsprechendes Studium verfügt. Zudem ist eine längere Berufserfahrung erforderlich.
Es gibt jedoch keine konkreten Vorschriften darüber, ob die Prüfung von einer externen Person durchgeführt werden muss. Wenn Sie in Ihrem eigenen Unternehmen eine Person beschäftigen, die die genannten Qualifikationen erfüllt, darf diese ebenfalls die Elektroprüfung durchführen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in diesem Fall die Haftung bei einem Unfall, der durch eine defekte E-Ladestation verursacht wird, in Ihrem Unternehmen liegt. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen dafür, einen externen Dienstleister zu beauftragen, da dieser auch die Haftung übernimmt.