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DGUV V3 PRÜFFRISTEN

DGUV V3 Prüffristen: Definition und Hintergrund

Die Prüffristen gemäß DGUV V3 regeln die regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Ihr Zweck besteht darin, Unfälle und Störungen zu verhindern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Diese Prüffristen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Sie basieren auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Normen wie der DIN VDE 0100 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Inhalte und Anforderungen

Die DGUV V3 Prüffristen regeln die Häufigkeit und den Umfang der Durchführung von DGUV V3 Prüfungen sowie die Verantwortlichkeit für diese Prüfungen. Bei den Prüfungen werden sowohl visuelle Kontrollen als auch elektrische Messungen durchgeführt. Es gibt verschiedene Arten von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die regelmäßig geprüft werden müssen, darunter:

  • Ortsfeste Anlagen wie Verteiler und Schaltanlagen.

  • Ortsveränderliche Geräte wie Bohrmaschinen und Staubsauger.

  • Maschinen und Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen.

  • Elektrische Betriebsmittel, die unter feuchten oder nassen Bedingungen verwendet werden, wie beispielsweise elektrische Geräte in Schwimmbädern.

Die Prüffristen variieren je nach Art des Betriebsmittels oder der Anlage sowie der Häufigkeit der Nutzung. Die konkreten Prüffristen können in den Betriebsanweisungen oder in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Der Unternehmer oder Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen.

DGUV V3 Prüffristen Übersicht: Diese Richtwerte gelten

Die DGUV V3 Prüffristen dienen als Leitlinie für die regelmäßige Überprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen unter normalen Bedingungen. Die genauen Intervalle für die Prüfungen können jedoch je nach den spezifischen Gegebenheiten vor Ort variieren. Es ist wichtig, die tatsächlichen Bedingungen zu berücksichtigen, um die angemessenen Prüfintervalle festzulegen.

Die DGUV V3 gibt Richtwerte für die Prüffristen vor, innerhalb derer die Prüfungen idealerweise durchgeführt werden sollten. Diese Richtwerte gewährleisten, dass die Prüfungen in angemessenen Zeitabständen stattfinden, um mögliche Sicherheitsrisiken rechtzeitig zu erkennen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die maximalen Prüfintervalle fest definiert sind und nicht überschritten werden sollten. Diese maximalen Intervalle stellen sicher, dass die Prüfungen nicht zu lange hinausgezögert werden und potenzielle Gefahren rechtzeitig erkannt werden können.

Die genaue Einschätzung der individuellen Bedingungen vor Ort, wie zum Beispiel die Art der Betriebsmittel, die Nutzungshäufigkeit und andere relevante Faktoren, ist ausschlaggebend für die Festlegung der konkreten Prüfintervalle. Es ist ratsam, Fachleute hinzuzuziehen, um eine fundierte Bewertung durchzuführen und die geeigneten Prüfintervalle entsprechend den spezifischen örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) legt fest, dass die Fehlerquote bei der regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nicht über 2% liegen darf. Wenn diese Fehlerquote überschritten wird, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Eine solche Maßnahme kann die Anpassung des Prüfintervalls sein.

Für ortsveränderliche Betriebsmittel gibt die DGUV V3 bereits maximale Prüffristen vor, die als Richtlinie dienen können. Diese Fristen sind wie folgt:

  • Baustellen

    6 Monate

  • Industrie / gewerbliche Küchen

    12 Monate

  • Öffentliche Einrichtungen

    12 Monate

  • Schulen

    12 Monate

  • Hotels

    24 Monate

  • Büros / Einzelhandel

    24 Monate

  • Krankenhäuser / Pflegeheime

    12 - 24 Monate

Prüffristen für ortsfeste Installationen

  • Baustellen

    12 Monate

  • Industrie / gewerbliche Küchen

    48 Monate

  • Öffentliche Einrichtungen

    48 Monate

  • Schulen

    48 Monate

  • Hotels

    48 Monate

  • Büros / Einzelhandel

    48 Monate

  • Krankenhäuser / Pflegeheime

    48 Monate

Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen/Maschinen

  • Baustellen

    12 Monate

  • Industrie / gewerbliche Küchen

    24 Monate

  • Öffentliche Einrichtungen

    48 Monate

  • Schulen

    24 Monate

  • Hotels

    48 Monate

  • Büros / Einzelhandel

    48 Monate

  • Krankenhäuser / Pflegeheime

    48 Monate

Nichteinhaltung von DGUV V3 Prüffristen

Die Nichtdurchführung der regelmäßigen Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 oder das Nichteinhalten der vorgeschriebenen Prüffristen kann schwerwiegende Konsequenzen für die verantwortlichen Personen haben, sogar bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Im Falle eines Schadensfalls werden nicht nur die Umgebungs- und Betriebsbedingungen kritisch überprüft, sondern auch untersucht, ob die vorgeschriebenen Intervalle und DGUV V3 Prüffristen eingehalten wurden.

Bei einer Überschreitung dieser Fristen ist der Betreiber vollständig haftbar für die entstehenden Kosten des Schadens. Der Nachweis, dass die ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräte regelmäßig geprüft wurden, bildet eine grundlegende Voraussetzung für Versicherungsverträge.

Es ist also von großer Bedeutung, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und die vorgeschriebenen Prüffristen einzuhalten. Dies stellt sicher, dass die Sicherheit der Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet sind und im Schadensfall eine umfassende Absicherung besteht.

Wie kann die DGUV V3 Prüffrist verlängert werden?

Liegt die Fehlerquote unter 2% kann die DGUV V3 Prüffrist entsprechend verlängert werden. Beispiele:

Büros / ähnliche örtliche Bedingungen: Bei Fehlerquote <2% kann die Prüffrist auf 24 Monate verlängert werden.

Baustellen / Fertigungsstätte / Werkstätte / ähnliche örtliche Bedingungen: Bei Fehlerquote <2% kann die Prüffrist auf 12 Monate verlängert werden

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