BRANCHEN

Städte und Kommunen
Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV-A3) sind öffentliche Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen elektrischer Betriebsmittel durchzuführen.
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Auch städtische Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Feuerwehren usw. sind nicht von dieser Verpflichtung ausgenommen. Gerade in solchen Einrichtungen, in denen mit Kindern gearbeitet wird, ist besondere Vorsicht geboten. Die Sicherheit der Kinder hat höchste Priorität, daher ist es besonders wichtig, elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Standards entsprechen.

Industrie und Handel
Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verpflichtung, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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Ein Bestandteil der Sicherheitsvorschriften ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Diese Vorschrift legt fest, dass alle elektronischen Geräte und elektrischen Anlagen, die in einem Unternehmen verwendet werden, regelmäßig überprüft werden müssen.
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Mittelständische Unternehmen
Als Geschäftsführer und/oder Betriebsinhaber tragen Sie eine hohe Verantwortung und unternehmerische Pflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern und Kollegen. Dazu gehört auch die Durchführung der Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3.

Bildungswesen und Behörden
Jede öffentliche Einrichtung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen gemäß der DGUV-Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.